Die Aufgaben und Rechte des Personalrates regeln sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NW).
Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, bedürfen der Zustimmung des Personalrates.
Beteiligungsrechte des Personalrats sind z.B.:
Mitbestimmung:
- Einstellung und ordentliche Kündigung
- Höhergruppierung
- Fragen zur Aus- bzw. Weiterbildung
- Grundsatzfragen Urlaub
- Änderung der Arbeitszeit, etc.
- Umsetzung / Versetzung
Mitwirkung:
- Stellenausschreibungen
- Verlegen oder Zusammenlegung von Dienststellen
- Abmahnungen und außerordentliche Kündigungen
Anhörung:
- Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
Vorsitzende
Für den Personalrat freigestellt
Anja Kromm
Tel.: 02372 861-8173
1. stellvertretende Vorsitzende
Für den Personalrat freigestellt
Maike Bauer
Tel.: 02372 861-8168
2. stellvertretende Vorsitzende
Für den Personalrat teilweise freigestellt
Rita Schulte
Tel.: 02372 861-8168
3. stellvertretende Vorsitzende
Für den Personalrat freigestellt
Carmen Wellmann
Tel.: 02372 861-8169