Einschränkungen durch Corona-Pandemie
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Angehörige und Besucher*innen,
aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf den Corona-Virus (Sars-CoV-2) bitten wir Sie und alle Besucher, auf persönliche Klinikbesuche weitgehend zu verzichten und die Kontakte möglichst über Telekommunikation aufrecht zu erhalten.
Ist ein Besuch unumgänglich, gelten zum Schutz unserer Patienten folgende verbindliche Regeln in der LWL-Klinik Hemer für Besuche:
- Besuche dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Absprache mit der Station erfolgen.
- Bitte kommen Sie nicht, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Fieber, Kopf- und Glieder Schmerzen) oder Anzeichen eines anderen Infektes vorliegen.
- Die Besuchszeiten und Örtlichkeiten werden individuell durch die jeweilige Station festgelegt. Kontaktdaten der Stationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: hans-prinzhorn-klinik.de
- Für Kinder bedarf es einer Sondergenehmigung durch den zuständigen Chefarzt
- Allen Besuchern wird ein Corona-Schnelltest angeboten. Sollte der Test abgelehnt werdenbzw. liegt kein aktueller, negativer Corona-Test vor (nicht älter als 48 Stunden) wird der Zugang zur Klinik verweigert
- Alle Besucher*innen werden bezüglich Risikofaktoren befragt und mit Namen und Telefonnummern durch das Pflegepersonal dokumentiert.
- Gleiche Regeln gelten für den Aufenthalt im Freien auf dem gesamten Klinikgelände. Nur registrierte Besucher*innen dürfen den Außenbereich mit den Patienten*innen nutzen.
- Bei allen Besuchen sind Abstand, Hygieneregeln und das Tragen eines FFP2- Mund-Nasen- Schutzes vorgeschrieben.
- Bitte beachten Sie entsprechende Aushänge und Anweisungen des Personals. Wir möchten Sie zudem um weitere allgemeine Hygienemaßnahmen bitten:- Halten Sie mindestens 1,5m Abstand zu anderen Personen!- Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände gründlich mit Seife!- Tragen Sie einen FFP2- Mund-Nasen-Schutzin der Nähe anderer Personen!- Vermeiden Sie große Menschenansammlungen!- Husten oder Niesen Sie in ein Einwegtaschentuch und entsorgen es danach oder Husten und Niesen Sie in die Ellenbeuge!
Kurzscreening für Besucher*innen während der COVID-19-Pandemie
Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung ab 11. Mai 2020 ist bei Besuchern von stationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie von Krankenhäusern ein sogenanntes Kurzscreening vorgeschrieben. Sie können sich den entsprechenden Fragebogen hier downloaden, vorab ausfüllen und zu Ihrem Besuch mitbringen.